Freiwillige Feuerwehr Horb am Neckar

Hochwasser 

.....Hochwasser kann jeden treffen und tritt nicht nur an Flüssen auf. Eine 100-prozentige Sicherheit vor einem Hochwasser gibt es nicht. Durch Starkregen, Schneeschmelze oder durch Rückstau in der Kanalisation kann es ebenfalls zu Überschwemmungen kommen. Hier sind insbesondere Gebäude die in Hang- bzw. Tallagen liegen besonders gefährdet

Verhindern Sie Schäden durch eine gute Vorbereitung

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (§5 Abs. 2 WHG) ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Link zur interaktiven Hochwassergefahrenkarte des Landes B-W

Link zur Hochwasser- Vorhersagezentrale Baden-Württemberg

Link zu Informationen rund um das Hochwasser

 Informationsmaterial

Zur Information:

Hochwassereinsätze sind nur dann Pflichtaufgaben der Feuerwehr, wenn Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen mit technischem Gerät gerettet werden müssen oder wenn es sich um einen öffentlichen Notstand handelt.

Für alle anderen Hochwassereinsätze hat die Feuerwehr keine gesetzliche Grundlage um selbstständig tätig zu werden. Im Einvernehmen und Zustimmung durch die Gemeinde kann die Feuerwehr gegen Kostenersatz tätig werden (Kannaufgaben) - einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung hat man jedoch nicht.